NÖ Jugendgesetz

NÖ Jugendgesetz

Das NÖ Jugendgesetz gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre und regelt beispielsweise die Ausgehzeiten, den Konsum von Alkohol und Tabak, sowie die Vorgehensweise bei Verstoß gegen das Jugendgesetz.

Hier findest du wichtige Informationen aus dem NÖ Jugendgesetz zusammengefasst.

Das gesamte Gesetz findet sich auf www.ris.bka.gv.at.

Ausgehzeiten

Alleine ausgehen (das Gesetz sagt dazu, sich an allgemein zugänglichen Orten aufhalten und öffentliche Veranstaltungen besuchen) dürfen Jugendliche mit Erlaubnis der Eltern

  • bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: von 05:00 bis 23:00 Uhr,
  • vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: von 05:00 bis 01:00 Uhr,
  • ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: unbegrenzt.

Deine Eltern können diese Zeiten aber einschränken.

Allgemein zugängliche Orte und öffentliche Plätze sind insbesondere öffentliche Straßen und Plätze, öffentliche Verkehrsmittel, Schulen, Handelsbetriebe, Gaststätten und sonstige Lokale wie z.B. Vereinslokale, Buschenschanken.

Gemeinsam mit einer Aufsichtsperson, mit der die Eltern einverstanden sind und von der diese wissen, dürfen Kinder/Jugendliche grundsätzlich zeitlich unbeschränkt ausgehen.

Der Aufenthalt in Nachtlokalen, Wettbüros, Branntweinschenken, Bordellen ist unter 18-Jährigen generell (also auch gemeinsam mit einer Aufsichtsperson) verboten. Der Aufenthalt in Spielhallen ist Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr verboten.

DJ legt in der Disco auf; im Hintergrund tanzende junge Menschen
Abwehrende Geste: Hand lehnt Bierflasche ab

Alkohol

Unter 16 Jahren ist der Erwerb, Besitz und Konsum von Alkohol verboten.

Ab 16 Jahren ist es erlaubt, leichtere alkoholische Getränke zu trinken, z. B. Bier und Wein.

Ab deinem 18. Geburtstag ist es legitim, auch Getränke mit gebranntem Alkohol, wie etwa Schnaps und spirituosenhaltige Mixgetränke (insbesondere „Alkopops“) zu trinken.

An Jugendliche unter 16 und offenkundig Betrunkene darf generell kein Alkohol ausgeschenkt werden.

Rauchen

Der Erwerb, Besitz und Konsum von Tabakwaren sind für junge Menschen unter 18 verboten.

Auch wenn Rauchen nach dem Gesetzt für dich vielleicht schon erlaubt ist, wäre es besser gar nicht erst damit zu beginnen, da es sich um eine Gefährdung der Gesundheit handelt.

Ablehnende Geste: Hand lehnt eine angebotene Packung Zigaretten ab
Schiedsrichter zeigt die rote Karte

Strafen

Jugendliche handeln gegen das NÖ Jugendgesetz, wenn sie

  • länger ausbleiben als erlaubt;
  • Lokale oder Vorführungen besuchen, für die sie noch nicht alt genug sind (gesetzliche Verbote);
  • unter 18 Jahren jugendgefährdende Medien, Datenträger oder Gegenstände verwenden, besitzen oder erwerben;
  • unter 16 Jahren Tabakwaren/Alkohol konsumieren, besitzen oder erwerben;
  • sonstige Rausch- oder Suchtmittel konsumieren oder besitzen.

Bei Verstößen kann die zuständige Behörde junge Menschen

  • ermahnen und/oder
  • zu einem Belehrungsgespräch schicken und/oder
  • zur Erbringung von sozialer Leistung verpflichten und/oder
  • eine Geldstrafe von bis zu € 200,- festlegen.

Es gibt keine Freiheitsstrafe für junge Menschen (Hilfe statt Strafe Grundsatz).