Nikotinabhängigkeit bei Jugendlichen

Längst sind nicht mehr herkömmliche Zigaretten und E-Zigaretten alleine eine Gefahr für die Gesundheit von Jugendlichen.

Immer mehr Jugendliche greifen neuerdings zu Nikotinbeuteln. Da Nikotinbeutel noch nicht allzu lange erhältlich sind, ergeben sich viele neue Fragen zu dieser Form des Nikotinkonsums. Er stellt Eltern, aber auch Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Betreuungspersonen vor neue Fragen und Herausforderungen:

  • Wieso stellen diese Produkte genauso wie Zigaretten und E- Zigaretten eine Gefahr für die Gesundheit von Jugendlichen dar?
  • Wie sehen die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen aus?
  • Wie kann man Jugendliche unterstützen den Konsum zu beenden?

Wieso ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor nikotinhaltigen Produkten notwendig?
Nikotin zählt zu den am schnellsten abhängig machenden Substanzen und wird oft unterschätzt. Beim Konsum von Nikotin gibt es keine Unbedenklichkeitsgrenze. Es hat viele negative Auswirkungen auf den Körper: Es wirkt sich schädlich auf das Gehirn aus, senkt den Sauerstoffgehalt im Blut, erhöht den Blutdruck, den Herzschlag und das Risiko für Thrombosen und Lungenentzündungen. Durch die relativ rasch entstehende Abhängigkeit kann es sogar zu verändertem Verhalten kommen, wie Ungeduld, Aggressionen, Fahrigkeit und Unkonzentriertheit.

Seit 2019 sind zusätzlich zu anderen Produkten orale Nikotinprodukte, die als Nikotinbeutel, oder auch „Nikotinsäckchen“, „Nikotinpouches“, „Nicopods“, Nicobags“ und „weißes Snus“ bezeichnet werden, am österreichischen Markt erhältlich. Häufig werden sie von jungen Konsumenten und Konsumentinnen auch fälschlicherweise Snus genannt. Als Snus bezeichnet man korrekterweise jedoch nur Beutel, in denen Tabak und Nikotin enthalten sind. Der Verkauf von Snus ist in allen europäischen Ländern außer in Schweden verboten.

Was ist da drin?
In den legal in Österreich erhältlichen Beuteln, die man sich in den Mund schiebt und zwischen Lippe und Zahnfleisch wirken lässt, befinden sich zusätzlich zum Nikotin auch noch andere Zusatzstoffe. Das Nikotin wird über Trägersubstanzen wie Salze, getrocknete Pflanzenteile oder Zellulose über die Mundschleimhaut aufgenommen. Die Beutel sind in verschiedenen Geschmacksrichtungen erhältlich: etwa Menthol, Kaffee, Minze oder Fruchtaroma und enthalten daher auch Aromastoffe.

Der Nikotingehalt in Nikotinbeuteln schwankt stark und ist oftmals auf den Verpackungen ungenau deklariert. Häufig sind es keine Milligramm Angaben, sondern nur ungenaue Beschreibungen (z.B. Stärke 3 von 5 oder „medium“, „strong“), die nichts darüber aussagen, wie viel Nikotin sich tatsächlich in dem Produkt befindet. Dies vergrößert die Gefahr einer Überdosierung mit dem Nervengift Nikotin. Das kann sich in Übelkeit, Kreislaufbeschwerden oder auch Schwindel äußern.

Ein Hauptgrund, der den Konsum von Nikotinbeuteln für Jugendliche zusätzlich so interessant macht, ist, dass sie überall unbemerkt konsumiert werden können („easy to hide“ Produkte).

Wie ist die derzeitige rechtliche Situation?
Die Bewerbung und der Verkauf von tabak- und nikotinhaltigen Produkten für Jugendliche ist prinzipiell gesetzlich geregelt (Verbot unter 18) und fällt unter das Tabak- und Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG). Vermehrt sind jedoch Produkte auf dem Markt, die keinen Tabak enthalten und daher vom TNRSG bisher teilweise noch nicht erfasst sind. Daher ist die Bewerbung von Nikotinbeuteln noch erlaubt. Die Gesetzgebung bezüglich des Konsums kann über das Jugendschutzgesetz geregelt werden.  In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich die Jugendliche oder der Jugendliche gerade aufhältAnfang 2019 haben sich die Bundesländer prinzipiell darauf geeinigt, die Jugendschutzgesetze in den Bereichen Rauchen, Alkohol und Ausgehzeiten anzugleichen, dennoch existieren nach wie vor je nach Bundesland unterschiedlich formulierte Regelungen in den einzelnen Jugendschutzbestimmungen. Der Konsum von Nikotinbeuteln ist von dieser Gesetzgebung teilweise noch nicht erfasst. In Vorarlberg als erstem Bundesland existiert mittlerweile ein Verbot des Konsums von Nikotinprodukten für Jugendliche unter 18 Jahren. Expertinnen und Experten sind sich einig, dass eine bundesweit einheitliche Regelung aller Bundesländer angestrebt werden sollte, da derzeit durch unklare Regelungen der Schutz von Jugendlichen vor einer Nikotinabhängigkeit erschwert wird.

Wie können Jugendliche bei einer Nikotinabhängigkeit unterstützt werden?
Eine Unterstützung für Jugendliche stellen eine klare Haltung der Verantwortlichen, klare und wertschätzend kommunizierte Regeln und als „nikotinfrei“ deklarierte Räumlichkeiten dar (z.B. der Bereich des Schulgebäudes – Regelung über die Hausordnung). Gleichzeitig ist es wichtig, dass Vertrauenspersonen Jugendliche auf Augenhöhe ansprechen, wenn sie den Konsum bemerken: Das kurze, neutrale Ansprechen und Unterstützungsangebote können sehr hilfreich für einen Ausstieg oder ein Umdenken sein. Hierbei eignet sich die Weitergabe der Telefonnummer des Rauchfrei Telefons (0800 810 013) oder der Hinweis auf Beratungsstellen (z.B. ARGE Suchtvorbeugung, https://www.suchtvorbeugung.net). Auf Organisationsebene (Schule, Jugendzentren etc…) eignen sich zur Bewusstseinsbildung Workshops und Vorträge von Expertinnen und Experten zu dem Thema.

Weiterführende Information:

www.rauchfrei.at

Jugendschutzbestimmungen in den Bundesländern:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/3/Seite.1740250.htm

TNRSG:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010907

 

Das Rauchfrei Telefon bietet dir

  • Telefonberatung unter 0800 810 013
  • Unterstützung beim Leben ohne Tabak und Nikotin
  • durch Gesundheitspsychologinnen
  • Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr
  • österreichweit kostenfrei und anonym

Auf www.rauchfrei.at findest du

Die Rauchfrei App unterstützt dich

  • dein Rauchverhalten zu verändern
  • deinen Rauchstopp zu machen
  • rauchfrei bzw. nikotinfrei zu bleiben

www.rauchfreiapp.at (Google Play, App Store und Web Applikation)

Das Rauchfrei Telefon ist eine Initiative der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Länder und des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz; betrieben von der Österreichischen Gesundheitskasse.