Kinder mit Behinderungen – Hilfe und Unterstützung bei Diskriminierung

Die NÖ Antidiskriminierungsstelle ist Anlaufstelle für Bürger und Bürgerinnen, die sich durch die Landes- und Gemeindeverwaltung in Niederösterreich diskriminiert fühlen. Seit Jahren steigt der Anteil an Personen, die eine Behinderung als Grund für eine Ungleichbehandlung angeben. Besonders oft melden sich Eltern von Kindern mit Behinderungen, die Probleme mit dem Kindergarten- bzw. Schulbesuch haben oder keine geeignete Hort- oder Ferienbetreuung finden.

Folgendes Beispiel verdeutlicht die Situation: die Mutter eines Volksschülers mit Behinderungen wandte sich an die NÖ Antidiskriminierungsstelle, da es Probleme mit der Nachmittagsbetreuung nach der Schule gibt. Der Schüler benötigt aufgrund seiner Behinderung für den Schulbesuch und für die Nachmittagsbetreuung eine Stützkraft. Die Kosten für die Stützkraft am Nachmittag will die Gemeinde ab dem nächsten Schuljahr nicht mehr übernehmen. Für den Schüler ist die schulische Nachmittagsbetreuung an seiner Schule jedoch sehr wichtig.

Bis 2017 waren Menschen nur in wenigen Lebensbereichen vor Diskriminierung wegen Behinderung geschützt:  so sah das NÖ Antidiskriminierungsgesetz keinen Schutz im Zusammenhang mit Behinderung vor im Bereich Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung und Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum. Die NÖ Antidiskriminierungsstelle konnte daher in solchen Fällen nur durch Beratungsgespräche unterstützen. Einige Fälle konnten auf diesem Weg gelöst werden, aber ein offizieller Schlichtungsversuch mit der Möglichkeit bei Nichtgelingen Schadenersatz durch ein Gericht zugesprochen zu bekommen, war nicht möglich.

Auch der NÖ Monitoringausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Niederösterreich überwacht, hat sich mit dieser Problematik beschäftigt und bereits im Jahr 2014 eine Empfehlung ausgesprochen. In der Empfehlung wird gefordert, dass Menschen mit Behinderungen durch das NÖ Antidiskriminierungsgesetz umfassend geschützt werden müssen.

Im März 2017 war es dann soweit und das neue NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017 trat in Kraft. Alle Diskriminierungsmerkmale – somit auch Behinderung -  sind nun in allen Lebensbereichen, die in Landeszuständigkeit fallen, gleichermaßen geschützt.

Die Eltern des Schülers aus dem vorigen Beispiel haben jetzt die Möglichkeit, die Verweigerung der Finanzierung der Stützkraft durch die NÖ Antidiskriminierungsstelle überprüfen zu lassen und können einen Schlichtungsversuch beantragen.

Falls der Schlichtungsversuch nicht gelingt, stellt die NÖ Antidiskriminierungsstelle eine Bestätigung über den erfolglos verlaufenen Schlichtungsversuch aus. Diese Bestätigung ist Voraussetzung, dass man bei den Zivilgerichten eine Klage auf Schadenersatz wegen Diskriminierung aufgrund der Behinderung einbringen kann. Wichtig ist dabei, dass man die Fristen beachtet. Bei Belästigungen und sexuellen Belästigungen beträgt die Frist 1 Jahr, in allen anderen Fällen 3 Jahre.

Trotz der Möglichkeit eines Schlichtungsversuchs gelingt es bereits im Vorfeld in vielen Fällen durch Beratung und Intervention der NÖ Antidiskriminierungsstelle zu einer positiven Lösung zu kommen. Folgendes Beispiel verdeutlicht das: Die Mutter eines Kindes wandte sich an die NÖ Antidiskriminierungsstelle, da ihr Sohn aufgrund seiner vielen Vorerkrankungen besonders sensibel war und im Kindergarten Schwierigkeiten mit einer Kindergartenpädagogin hatte. Sie war schließlich mit ihrem Sohn bei einer Kinderpsychologin, die dringend einen Wechsel des Kindergartens anriet. Die Mutter versuchte einen Kindergartenwechsel innerhalb der Gemeinde zu organisieren, jedoch wurde das nicht genehmigt. Die NÖ Antidiskriminierungsstelle nahm daraufhin Kontakt mit der zuständigen Fachabteilung des Landes auf und schilderte den Fall. Die Fachabteilung befasste sich mit dem Problem und es konnte schließlich der Kindergartenwechsel erfolgen.

Auch wenn sich viele Fälle ohne Schlichtungsversuch lösen lassen, ist mit dem NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017 ist ein wichtiger Schritt beim Schutz vor Diskriminierungen in allen Lebensbereichen gesetzt worden.


Kontaktdaten:
Ing.in Mag.a Claudia Grübler-Camerloher
Stellvertreterin der NÖ Gleichbehandlungsbeauftragten / NÖ Antidiskriminierungsstelle
Rennbahnstraße 29, (Tor zum Landhaus), Stiege B, 3. Stock, Zi. 313
3109 St. Pölten

E-Mail: post.gbb@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16217
Fax: 02742/9005-16279