Selbsttest
So lange ich will.
Solange es die Eltern erlauben.
Bis zum 14. Geburtstag bis 22:00 Uhr und bis zum 16. Geburtstag bis 01:00 Uhr.
Unter welchen Voraussetzungen darfst du länger ausbleiben?
Wenn es mir meine Eltern erlauben.
Wenn ich mit meinen Eltern oder einer entsprechenden Begleitperson unterwegs bin.
Wenn ich mindestens 16 Jahre alt bin, darf ich so lange ausbleiben wie ich will, auch dann, wenn meine Eltern dagegen sind.
Darfst du nur mit dem Einverständnis deiner Eltern länger ausbleiben, als es der gesetzliche Rahmen vorsieht?
Ja
Nein
Wer kann eine Begleitperson sein?
Mein/e 16 jährige/r Freund/in.
Jeder der über 18 Jahre alt ist.
Jemand der bereits Volljährig ist und den meine Eltern mit dieser Verantwortung betraut haben bzw. Personen von Jugendorganisationen.
Ab welchem Alter dürfen junge Menschen in Niederösterreich Alkohol und Nikotin in der Öffentlichkeit konsumieren oder kaufen?
Gar nicht, das dürfen nur Erwachsene. Falsch!
Ab dem 16. Geburtstag.
Wenn es mir meine Eltern erlauben.
Unterliege ich in einem anderen Urlaubsland den gleichen Jugendschutzbestimmungen wie in Niederösterreich?
Im Urlaub kann ich meine Freiheit ausleben!
Meine Rechte als Jugendlicher können in anderen Ländern und sogar in anderen Bundesländern unterschiedlich sein.
Meine Rechte sind meine Rechte, egal wo – basta!