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Camping und Beherbergung

Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist dir der Aufenthalt und das Übernachten in Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen nur erlaubt, wenn du in Begleitung einer Aufsichtsperson bist. Diese Beschränkung gilt nicht für die Nächtigung in betreuten Notschlafstellen sowie in jenen Fällen, in denen die Nächtigung mit Einverständnis deines Erziehungsberechtigten erfolgt.
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