Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist dir der Aufenthalt und das Übernachten in Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen nur erlaubt, wenn du in Begleitung einer Aufsichtsperson bist.
Diese Beschränkung gilt nicht für die Nächtigung in betreuten Notschlafstellen sowie in jenen Fällen, in denen die Nächtigung mit Einverständnis
deines Erziehungsberechtigten erfolgt.
Suche
Newsletter
Aktuelle News
Kinderrechtebild Mai 2013 Das Kinderrechtebild im Mai 2013 ha weiterlesen
Neuer Fachartikel von Dr. Veronika Wolschlager MPH Fachbeitrag "Frühe Hil weiterlesen
Kinderrechtebild im April 2013 Das Kinderrechtebild im April 2013 weiterlesen